1. Den internen Mitgliedern der Kommissionen steht eine Aufwandsentschädigung von Euro 172,00 zu. Falls die internen Mitglieder der Kommissionen während der Prüfungshandlungen einen anderen Prüfungssitz erreichen müssen, steht ihnen dafür die Vergütung der Reise- und Verpflegungskosten im Rahmen der Bestimmungen des Landeskollektivvertrages zu.
2. Den Vorsitzenden und den externen Mitgliedern der Kommissionen stehen folgende Aufwandsentschädigungen zu:
- wenn sie an ihrem Dienstort oder ihrem Wohnsitz ernannt worden sind: Euro 172,00
- wenn sie außerhalb ihres Dienstortes oder ihres Wohnsitzes an einem Prüfungssitz ernannt worden sind, der vom Dienstort oder Wohnsitz bis zu 20 km entfernt ist: Euro 277,00
- wenn sie außerhalb ihres Dienstortes oder ihres Wohnsitzes an einem Prüfungssitz ernannt worden sind, der vom Dienstort oder Wohnsitz mehr als 20 km und bis zu 50 km entfernt ist: Euro 574,00
- wenn sie außerhalb ihres Dienstortes oder ihres Wohnsitzes an einem Prüfungssitz ernannt worden sind, der vom Dienstort oder Wohnsitz mehr als 50 km und bis zu 85 km entfernt ist: Euro 916,00
- wenn sie außerhalb ihres Dienstortes oder ihres Wohnsitzes an einem Prüfungssitz ernannt worden sind, der vom Dienstort oder Wohnsitz mehr als 85 km entfernt ist: Euro 1.942,00
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der offiziellen Entfernungstabelle des Landes. Wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und Prüfungssitz geringer ist als die Entfernung zwischen Dienstort und Prüfungssitz, ist für die Berechnung der Aufwandsentschädigung die Entfernung Wohnsitz-Prüfungssitz heranzuziehen.
Die Vorsitzenden und externen Mitglieder, die ihren Dienst- und Wohnsitz außerhalb der Region Trentino-Alto Adige/Südtirol haben, der nicht mehr als 400 km vom Prüfungssitz entfernt ist, erhalten als Vergütung und Aufwandsentschädigung den Pauschalbetrag von Euro 3.200,00.
Die Vorsitzenden und externen Mitglieder der Kommissionen, die ihren Dienst- und Wohnsitz außerhalb der Region Trentino-Alto Adige/Südtirol haben, der mehr als 400 km vom Prüfungssitz entfernt ist, erhalten als Vergütung und Aufwandsentschädigung den Pauschalbetrag von Euro 3.600,00.