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1. das Einzelformular, ergänzt mit den Bögen 1, 2 und 3, - Anlage A, welches wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen;
2. die obligatorische Nutzung des in Anlage A enthaltenen Formulars für alle neuen Bauprojekte, die den Gemeinden vorgelegt werden, vorzuschreiben und zwar ab der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Region Trentino - Südtirol.
3. den Beschluss der Landesregierung vom 22. Juli 2013, Nr. 1090 zu widerrufen.