1. Die Anträge werden dem Rotationsprinzip folgend von Fachpersonal der Landesverwaltung begutachtet. Sofern notwendig können auch externe Fachleute herangezogen werden.
2. Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Qualitätskriterien bewertet:
a) die Projekte stammen von neuen, aufsteigenden Filmproduzenten/-produzentinnen, Regisseuren/Regisseurinnen oder Autoren/Autorinnen,
b) die Projekte sind originell und kreativ oder versprechen Entwicklungspotential,
c) die Projekte sind von besonderer künstlerischer bzw. kultureller Qualität,
d) die Projekte leisten einen Beitrag zur langfristigen Weiterentwicklung der künstlerischen und kulturellen Kompetenz vor Ort,
e) die Projekte sind für die Filmlandschaft des Landes von besonderer Bedeutung,
f) Erstlingswerke,
g) breite Zugänglichkeit für die Bevölkerung,
h) Verlässlichkeit und konkretes Vorgehen bei der Projektdurchführung.
3. Bei Beihilfen werden die Anzahl der erlangten Anerkennungen sowie das Prestige der Anerkennungen berücksichtigt.