1. Der Antrag auf Identifizierung des Bezirks ist bei der Landesabteilung Landwirtschaft mittels dem vom zuständigen Amt erstellten Vordruck einzureichen und muss vom Antragsteller unterzeichnet sein.
2. Dem Antrag zur Identifizierung des Bezirks müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
a) die Bezirksvereinbarung,
b) das Bezirksprogramm,
c) die Satzung, sofern sie in der für den Bezirk gewählten Rechtsform vorgesehen ist,
d) das Vertretungsmandat.
3. Bei der Bewertung des Antrags zur Identifizierung eines Nahrungsmittelbezirkes wird unter anderem geprüft, ob die in Artikel 7 genannten Anforderungen erfüllt sind, ob die beigefügten Unterlagen vollständig sind und ob die Aktivitäten mit den Zielen des Bezirksprogramms übereinstimmen.