1. Die Bezirksvereinbarung definiert den Antragsteller, die Ziele, die Maßnahmen, einschließlich des Bezirksprogramms, den Zeitrahmen für die Umsetzung, die Ergebnisse und die gegenseitigen Verpflichtungen der beitretenden Subjekte.
2. In der Vereinbarung müssen die beitretenden Subjekte insbesondere Folgendes angeben:
a) den Namen des Bezirks;
b) das Gebiet, auf das sich der Bezirk erstreckt;
c) die Rechtsform nach dem Zivilgesetzbuch, die der Bezirk nach der Anerkennung annehmen wird.