1. Das Bezirksprogramm umfasst:
a) eine zusammenfassende Analyse der geografischen, landschaftsökologischen, sozioökonomischen, kulturellen und lebensmittelqualitativen Aspekte des Gebiets unter Angabe der Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken des Bezirks in diesem Gebiet,
b) eine Analyse der Bedürfnisse im Bezugsrahmen des Bezirks und der spezifischen Ziele, die verfolgt werden sollen,
c) die Aktivitäten und Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen, um die Ziele des Bezirkes zu erreichen, sowie die erwarteten Ergebnisse und Vorteile für das Bezirksgebiet,
d) den vorläufigen Zeitplan für die Aktivitäten und Maßnahmen sowie deren Dauer,
e) die Rolle der Teilnehmer an der Vereinbarung und eine Beschreibung der von ihnen durchgeführten Maßnahmen.
2. Während seiner Gültigkeitsdauer kann das Bezirksprogramm auf Vorschlag des Antragstellers oder eines anderen beitretenden Subjektes aktualisiert werden und muss von der Versammlung des Nahrungsmittelbezirks genehmigt werden.