1. Der Beitragsantrag wird auf dem von der Familienagentur bereitgestellten Formular verfasst, ist in allen seinen Teilen vollständig auszufüllen, mit sämtlichen Anhängen zu versehen und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers unterzeichnet sein.
2. Der Antrag muss folgende Angaben anführen:
a) eine ausführliche Beschreibung des Projekts und insbesondere: die organisatorischen und inhaltlichen Angaben, die das Projekt charakterisieren (Art der Tätigkeit, angestrebtes Ziel, Ort und Dauer, Angabe der für das Projekt verantwortlichen Personen usw.) sowie eine genaue Beschreibung der Aktivitäten in Kurzfassung,
b) den eventuellen Antrag auf Auszahlung eines Vorschusses auf den gewährten Beitrag,
c) Angaben zu Anzahl und Aufgaben des Personals (Angestellte und freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen), das für das Projekt eingesetzt wird (pädagogisch verantwortliche Person, Personal mit pädagogischer Ausbildung, Betreuungspersonal, Verwaltungspersonal) sowie geschätzte Stundenanzahl für jede angeführte Aufgabe im Verhältnis zur Gesamtstundenanzahl,
d) die Zielgruppe mit Bezug auf u.a. die vorgesehene Anzahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, getrennt nach einzelnen Projekten,
e) die Angabe der Art der Unterstützung durch/Zusammenarbeit mit Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften, Kindergärten, Schulen, Organisationen, Interessenvertretungen oder anderen sowie deren Benennung,
f) eine Angabe über die abgeschlossene Haftpflicht- und evtl. Unfallversicherung der Teilnehmenden,
g) die Kostenpositionen getrennt nach Art,
h) allfällige weitere nützliche Informationen.
3. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:
a) der Sichtvermerk der Gemeinde oder der Bezirksgemeinschaft sowie, für die Projekte laut Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b), der Sichtvermerk der betroffenen Schul- bzw. Kindergartenverwaltung,
b) ein ausführlicher Kostenvoranschlag mit getrennter Angabe der Kosten für das Personal und die Mittel, die zur angemessenen Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung und/oder mit klinischem Befund erforderlich sind.
c) ein ausführlicher Finanzierungsplan pro Projekt,
d) Angaben zu den vorangemeldeten Kindern/Jugendlichen mit aggregierten Angaben zu deren Alter und Wohnsitz.
4. Der Finanzierungsplan für das einzelne Projekt muss die Liste der vorgesehenen Einnahmen enthalten, getrennt nach:
a) Eigenmitteln,
b) Sponsorenbeiträgen,
c) Teilnahmegebühren zu Lasten der Familien,
d) Beitrag der Gemeinde/Bezirksgemeinschaft,
e) Beiträge privater und öffentlicher Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen für die Kinder ihrer Angestellten,
f) allfällige andere Einnahmen.
5. Im Finanzierungsplan muss außerdem die Höhe des beantragten Landesbeitrags zur Begleichung der verbleibenden Kosten (die durch die vorgesehenen Einnahmen nicht abgedeckt sind) angeführt sein.
6. Es kann auch ein Sammelantrag eingereicht werden, sofern es sich um Projekte handelt, die in mehreren Gemeinden durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Projektbeschreibung laut Absatz 2 Buchstabe a) für jede Gemeinde getrennt vorzulegen.
7. Für mehrjährige Projekte ist eine mehrjährige Zweckbindung der Geldmittel möglich; zu diesem Zweck müssen die Antragsteller einen Zeitplan mit Angabe der Teilnehmerzahl, der Kosten sowie der geschätzten Einnahmen getrennt für jedes Haushaltsjahr, auf das sich das Projekt bezieht, einreichen.