1. Jede wesentliche Änderung des Beitragsantrags (auch wenn das Projekt nicht durchgeführt werden kann) muss der Familienagentur umgehend mitgeteilt werden.
2. Die Projektträger müssen die lokalen und nationalen Kollektivverträge, die geltenden Bestimmungen im Bereich Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie die vorsorgerechtlichen Bestimmungen einhalten.
3. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit müssen für die Durchführung der Projekte eigene Strukturen und Räumlichkeiten oder öffentliche Strukturen wie Turnhallen, Ausspeisungen, Schulen, Kindergärten u.Ä. genutzt werden, unter Berücksichtigung der Bestimmung laut Artikel 4 Absatz 3.
4. Die Begünstigten verpflichten sich:
a) gemeinsam mit der Landesverwaltung, den Gemeinden und Netzwerken auf Bezirksebene an der Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Gesellschaft in Südtirol zu arbeiten,
b) der Familienagentur die Informationen zu den geförderten Angeboten zwecks Veröffentlichung auf der Website des Landes, in digitaler Form und möglichst in deutscher und italienischer Sprache, zur Verfügung zu stellen,
c) den Eltern der Kinder/Jugendlichen, die an den Projekten teilnehmen, den Link zum Fragebogen zur standardisierten Erhebung der Zufriedenheit zu übermitteln,
d) die finanzierten Projekte angemessen bekanntzumachen und dabei bei der Öffentlichkeitsarbeit und bei eigenen Darstellungen in den klassischen und sozialen Medien sowie im eigenen Internetauftritt sowohl den Beitragsgeber (Familienagentur, mit dem zusätzlichen Hinweis „Gefördert von“) gut sichtbar und leserlich anzuführen als auch das Logo der Familienagentur überall anzubringen.
5. Am Sitz des Begünstigten müssen folgende Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahrt werden:
a) die detaillierte Aufstellung der bestrittenen Kosten und die Ausgabenbelege im Original,
b) die unterschriebenen Lebensläufe der pädagogisch Verantwortlichen, des Personals mit pädagogischer Ausbildung, des Betreuungspersonals und des Verwaltungspersonals, aus denen die jeweilige Qualifikation hervorgeht,
c) die unterschriebenen Original-Anwesenheitsregister oder -listen pro Tag und Dauer des Projekts,
d) die Aufstellung der einzelnen Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten durchgeführt haben, versehen mit ihrer Unterschrift, mit Angabe der Art der durchgeführten Tätigkeit sowie der effektiv geleisteten Ehrenamtsstunden.