1. Nicht zulässig sind folgende Ausgaben:
a) Passivzinsen,
b) Verzugszinsen und Strafen,
c) Repräsentationsausgaben und Ausgaben für nicht mit dem Projekt verbundene Werbematerialien,
d) abzugsfähige Mehrwertsteuer,
e) Sportbekleidung und -ausrüstung für die Tätigkeiten der Körperschaft/Einrichtung,
f) Spenden und Solidaritätsabgaben,
g) Abschreibungen,
h) Haushaltsdefizite vorhergehender Jahre,
j) jede andere, nicht eng mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Ausgabe.
2. Nicht zulässig sind außerdem Ausgaben für Investitionen und für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der benützten Räumlichkeiten.
3. Aus gerechtfertigten Gründen können einzelne Kostenpositionen laut Artikel 12 ausgeschlossen werden.