1. Die Lehrpersonen in der Berufseingangsphase dokumentieren ihre berufliche Entwicklung. Die Dokumentation dient der regelmäßigen Reflexion, macht den Auf- und Ausbau der persönlichen, pädagogischen und beruflichen Kompetenzen sichtbar, zeigt aber auch Entwicklungsfelder auf.
2. Die Dokumentation der beruflichen Entwicklung orientiert sich an den Handlungsfeldern gemäß Artikel 2 und besteht aus:
a) den Bestätigungen über die Teilnahme an den vorgesehenen Fortbildungen und Praxisreflexionen,
b) dem Hospitationspass,
c) ausgewählten Belegen zu Unterrichtspraxis und Schulalltag samt Reflexion,
d) den Selbst- und Fremdeinschätzungen zum Kompetenzstand der Lehrperson.