1. Zu Beginn des Schuljahres weist die Schulführungskraft jeder Lehrperson in der Berufseingangsphase eine Tutorin oder einen Tutor zu. Die Tutorin oder der Tutor gehört nach Möglichkeit demselben Stellenplan bzw. derselben Wettbewerbsklasse oder einer vergleichbaren Wettbewerbsklasse bzw. demselben Fachbereich an wie die Lehrperson in der Berufseingangsphase.
2. Die Kernaufgaben der Tutorin oder des Tutors liegen in der Begleitung und Beratung der Lehrperson über das gesamte Schuljahr.
Dazu gehören auch die
a) Durchführung von Unterrichtsbesuchen,
b) Durchführung von Reflexionsgesprächen,
c) Öffnung des Unterrichts für Hospitationen,
d) Einsichtnahme in die Dokumentation der beruflichen Entwicklung,
e) Erstellung eines Berichts.