1. Der vorliegende Beschluss findet ab dem Schuljahr 2021/2022 Anwendung.
2. Jene Lehrpersonen, die innerhalb des Schuljahres 2020/2021 das erste Jahr der Berufseingangsphase abgeschlossen haben, absolvieren das zweite Jahr der Berufseingangsphase nach den Regelungen des Beschlusses vom 25. Juli 2017, Nr. 808, abgeändert mit Beschluss vom 5. November 2019, Nr. 903. Das zweite Jahr der Berufseingangsphase wird im Schuljahr 2021/2022 in letzter Auflage angeboten. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird das Programm für das zweite Jahr in das neue Modell der Berufseingangsphase integriert.
3. Jene Lehrpersonen, die bis zum Schuljahr 2020/2021 das erste Jahr der Berufseingangsphase aufgeschoben bzw. unterbrochen haben, absolvieren die Berufseingangsphase ab dem Schuljahr 2021/2022 nach den Vorgaben des vorliegenden Beschlusses.
4. Die weiteren Details für die Umsetzung der Übergangsbestimmungen werden mit Rundschreiben der zuständigen Landesschuldirektorin/des des zuständigen Landeschuldirektors festgelegt.
5. Mit 1. September 2021 verlieren der Beschluss vom 25. Juli 2017, Nr. 808, und der Beschluss vom 5. November 2019, Nr. 903, ihre Wirksamkeit.