1. Eigenarbeit ist bis zu einem Höchstanteil von 30 Prozent der anerkannten Kosten förderbar und muss in Bezug auf den entsprechenden Zeitaufwand und die konkret erfolgte Tätigkeit aufgeschlüsselt werden.
2. In begründeten Ausnahmefällen, in denen die berufliche Qualifikation des Eigentümers gewährleistet ist, kann die Eigenarbeit auch zu einem höheren Anteil der anerkannten Kosten gefördert werden.
3. Die Herkunft der verwendeten Materialien muss eigens belegt werden.
4. Bei Handlangerarbeiten ist nachzuweisen, für wen und für welche Tätigkeit diese geleistet wurden (schriftliche Bestätigung des Unternehmens bzw. des Handwerkers/der Handwerkerin).