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Beschluss vom 30. August 1999, Nr. 3569
Neufestlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Vermehrung und Verbesserung des Fischbestandes (abgeändert mit Beschluss Nr. 813 vom 20.10.2020)

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2) Unterlagen

Für die Gewährung der Beiträge müssen die Bewirtschafter von Fischwassern ein eigenes auf Stempelpapier verfasstes Gesuch (außer wenn anders bestimmt) einreichen, in welchem auch die Nummer der bewirtschafteten Fischwasser und – falls vorhanden – die betriebene Fischzuchtanlage anzugeben sind. Der Fischereiverband muss außerdem das Statut und das Verzeichnis der Mitglieder beilegen.

Wenn der Gegenstand des Beitragsgesuches die Fischereiaufsicht darstellt, muss dem Gesuch außerdem folgendes beigelegt werden:

- der Ausgabenvoranschlag über die im Bezugsjahr vorgesehenen Tätigkeiten,

- ein Verzeichnis der beauftragten Fischereiaufseher.

Wenn der Gegenstand des Beitragsgesuches die Vermehrung und Verbesserung des Fischbestandes darstellt, muss im entsprechenden Gesuch außerdem die voraussichtliche Ausgabe für den Fischbesatz angegeben oder, falls es sich beim Antragsteller um den Fischereiverband handelt, muss demselben der Ausgabenvoranschlag über die im Bezugsjahr vorgesehenen Tätigkeiten beigelegt werden.

Wenn der Gegenstand des Beitrags-gesuches die Errichtung und den Betrieb von Brut- und Aufzuchtanlagen für Fische darstellt, muss dem Gesuch außerdem folgendes beigelegt werden:

- der Ausgabenvoranschlag über die vorgesehenen Baumaßnahmen und Arbeiten sowie über die geplanten Ankäufe;

- im Falle einer Neuerrichtung sowie eines Umbaues das entsprechende Projekt und eine Kopie der Baukonzession oder –ermächtigung, sofern diese für die Durchführung der vorgesehenen Arbeiten notwendig ist.

Im Gesuch muss jedenfalls die Erklärung enthalten sein, keine andere Begünstigungen jeglicher Art für dieselben Zwecke bei anderen Körperschaften erhalten oder beantragt zu haben.