(1) Konzessionsinhaber/ Konzessionsinhaberinnen, die für den Betrieb ihrer Kommunikationsanlagen in Tunneln elektrische Energie verwenden, die durch Anschluss an das Netz im Eigentum der Autonomen Provinz Bozen gewonnen wird, müssen zur Rückerstattung der Kosten einen jährlichen Betrag in Höhe von 190,62 Euro pro Anlage entrichten.
(2) Dieser Betrag wird jährlich in Höhe von 100 Prozent auf der Basis des vom Zentralinstitut für Statistik ("ISTAT") am 31. Dezember des betreffenden Vorjahres ermittelten Index der Verbraucherpreise neu berechnet.