ART DER BESETZUNG
KOEFFIZIENT
Untergrund und Luftraum
5,0
Kioske für die Ausübung einer Handelstätigkeit oder Dienstleistung und entsprechende Parkflächen
0,5
Tankstellen
Besetzungen für die Ausübung von wirtschaftlichen und damit zusammenhängenden Tätigkeiten (nur dauerhafte Besetzungen)
0,1
Gerüste, Arbeitsgerüste und Baustellen (nur zeitweilige Besetzungen)
0,3
Installierungen für die Durchführung von Schaudarbietungen, Spielen und Unterhaltungsveranstaltungen (nur zeitweilige Besetzungen)
Zeitweilige Besetzungen durch Kioske oder durch Wanderhändler, durch öffentliche Lokale und durch Landwirte, die ihre Erzeugnisse direkt verkaufen (nur zeitweilige Besetzungen)
0,24
Öffentlicher Grund (nur zeitweilige Besetzungen – dieser Koeffizient wird in all jenen Fällen angewandt, in denen kein Koeffizient vorgesehen ist)
0,4