1. Das Wettbewerbsverfahren besteht aus der Erstellung eines Erfahrungsberichts, einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung und verfolgt das Ziel, die fachliche und persönliche Eignung zur Ausübung der Aufgaben des jeweiligen Berufsbildes anhand der in der Ausschreibung festgelegten Bewertungskriterien festzustellen. In der Ausschreibung kann auch eine Gewichtung der einzelnen Prüfungen festgelegt werden.
Erfahrungsbericht: Er muss laut den in der Ausschreibung angegebenen Hinweisen verfasst werden.
Praktische Prüfung: Ein Prüfungskommissionsmitglied oder eine andere fachlich geeignete Person, die von dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission beauftragt wird, gibt auf der Grundlage von mindestens zwei angekündigten Besuchen bei der Bildungs- und Unterstützungsarbeit in der Bildungseinrichtung und zwei Nachbesprechungen eine nicht bindende vorläufige Beurteilung über die Eignung des Personals ab, die Aufgaben des jeweiligen Berufsbildes auszuüben. In den Fällen, in denen sich eine negative Bewertung abzeichnet, muss die praktische Prüfung von einem Prüfungskommissionsmitglied fortgeführt werden.
Mündliche Prüfung: Sie besteht auf der Grundlage der Bewertungskriterien aus einem Kolloquium, das die praktische Prüfung und die theoretischen Kenntnisse sowie den Erfahrungsbericht zum Gegenstand hat. Gemäß Artikel 21 Absatz 6 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 2. September 2013, Nr. 22, erfolgt die Einladung zur mündlichen Prüfung ausschließlich durch Veröffentlichung der Prüfungstermine auf der Internetseite der Personalabteilung mindestens 15 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
2. Es können je nach Anzahl der am Wettbewerbsverfahren teilnehmenden Personen ein oder mehrere Prüfungskommissionen gemäß Artikel 12 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 2. September 2013, Nr. 22, ernannt werden.
3. Das teilnehmende Personal muss das Wettbewerbsverfahren in jener Sprache abwickeln, die der Rangordnung entspricht, in welcher das Personal eingetragen ist.
4. Das Personal, das in der ladinischen Rangordnung eingetragen ist, kann den Erfahrungsbericht wahlweise in deutscher, italienischer oder ladinischer Sprache verfassen. Die mündliche Prüfung findet in deutscher, italienischer und ladinischer Sprache statt.