1. Die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist für das zugelassene Personal verpflichtend.
2. Damit die Durchführung der praktischen Prüfung gewährleistet werden kann, muss das teilnehmende Personal während des in der Ausschreibung festgesetzten Zeitraums mindestens vier Monate effektiven Dienst, unabhängig vom Stundenausmaß des Arbeitsverhältnisses, und effektiv Bildungs- und Unterstützungsarbeit mit dem Kind leisten.
3. Zum effektiven Dienst zählen alle Tätigkeiten, die mit den Dienstpflichten verbunden sind. Dazu zählen auch die Ruhe-, Sonn- und Feiertage während des Arbeitsverhältnisses. Nicht zum effektiven Dienst im Sinne gegenständlicher Regelung zählen alle Tage der Abwesenheit vom Dienst, wie Krankheit, Sonderurlaube, Wartestände, Freistellungen und Abordnungen.