1. Der Antrag muss online über den E-Government-Service der Landesverwaltung eingereicht werden.
2. Als Einreichdatum gilt der Tag, an dem der Antrag im System registriert wird. Der Antrag gilt als ordnungsgemäß eingereicht, sobald die antragstellende Person über das System die entsprechende Eingangsbestätigung erhält. Diese wird der antragstellenden Person per E-Mail vom System gleich bei Erhalt des Antrags übermittelt. Sämtliche Mitteilungen werden der antragstellenden Person und den Patronaten, sofern der Antrag über diese eingereicht wurde, übermittelt.
3. Der Zugriff auf den E-Government-Service seitens der antragstellenden Personen erfolgt ausschließlich über die digitale Identität über das öffentliche System für die digitale Identität (SPID), mittels elektronischer Identitätskarte (CIE) oder mittels Bürgerkarte (Nationale Dienstkarte CNS) oder über ein Patronat, das im Auftrag der antragstellenden Person auf den E-Government-Service zugreift und den Antrag auf die Leistung ausfüllt.
4. Die antragstellende Person erklärt durch Eigenerklärung, dass sie die Voraussetzungen laut diesen Richtlinien für die Inanspruchnahme der Unterstützungsmaßnahme erfüllt.