1. Zur Festlegung des Zuschusses laut diesen Richtlinien werden folgende Fixkosten berücksichtigt, die gemäß den Buchhaltungsgrundsätzen, den zivilrechtlichen Bestimmungen und dem jeweils angewandten Gewinnermittlungskriterium (Kassa- oder Kompetenzprinzip) ermittelt und in dem zum 31.12.2019 abgeschlossenen Geschäftsjahr in Bezug auf die Niederlassung/en in Südtirol verbucht wurden:
1. Strom
2. Heizung
3. Einkauf Energie von Dritten
4. Wasser
5. Gas
6. Telefon
7. Postspesen
8. Versicherungen
9. Fahrzeugversicherungen
10. Pflichtversicherungen
11. Fahrzeugpflichtversicherungen
12. Werbung und Verkaufsförderung
13. Spesen für Datenverarbeitung/ Steuerberatung/Personalverwaltung
14. Wachdienst
15. Franchisinggebühr
16. Studien und Forschungen
17. Reinigungsspesen
18. Abfallgebühren
19. Bankdienstleistungskosten
20. Abfälle
21. Sonderabfälle
22. Mietnebenspesen
23. Spesen für Softwarewartung
24. Betriebsspesen Internehomepage
25. Berufliche Weiterbildung
26. Ausg. Bescheinigungen/Ausrichtung/Forschung
27. Dienstleistungen für das Personal
28. Spesen für die hygienische Reinigung
29. Kantine für das Personal
30. Vergütungen für Datenverarbeitung
31. Instandhaltungsspesen Betriebsgüter
32. Instandhaltungsspesen eigene Güter
33. Wartungsspesen Fahrzeuge
34. Instandhaltungsspesen Güter Dritter
35. Wartungsspesen Fahrzeuge Dritter
36. Instandhaltungsspesen Gebäude
37. Instandhaltungsspesen Gebäude Dritter
38. Kondominiumsspesen Betriebsgebäude
39. Mietaufwand für Immobilien
40. Kondominiumsspesen Gebäude Dritter
41. Aufwendungen für Betriebspacht
42. Aufwendungen Betriebspacht für Gebäude
43. Konzessionen Besetzung öff. Flächen
44. Mietaufwand für andere Güter
45. Mietaufwand Fahrzeuge
46. Nutzungsgebühren Software/Jahresgebühr Buchungssysteme
47. Zinsen Leasing Liegenschaften
48. Zinsen Finanzierungsleasing
49. Zinsen Finanzierungsleasing Fahrzeuge
50. Andere Abgaben
51. Lokale Abgaben
52. TASI
53. Verkehrssteuer
54. KFZ-Steuer
55. Konzessionsgebühren
56. Konzessionsgebühr MwSt.-Nr.
57. Stempelgebühren
58. Virtuelle Stempelgebühr
59. GIS betriebliche Immobilien
60. Andere Steuern
61. Mitgliedsbeiträge
62. Jahresbeitrag Berufskammer/-kollegium
63. Handelskammergebühr
64. Stempelwerte
65. Spesen für vermietete Liegenschaften
66. Kondominiumsspesen Zivilgebäude
67. Bankspesen
68. Passivzinsen auf Finanzierungen
69. Passivzinsen Finanzierung Fahrzeuge
2. Ausgeschlossen sind die Kosten für Personenkraftwagen und gemischt genutzte Fahrzeuge. Diese Bestimmung gilt nicht für die Personenbeförderung, bei welcher diese Fahrzeuge unentbehrliches Arbeitsinstrument sind.
3. Ausgeschlossen sind in jedem Fall die Kosten, die sich auf die Einkommens- und Vermögenssteuer beziehen, einschließlich der Wertschöpfungssteuer.
4. Ausgeschlossen sind in jedem Fall die Personalkosten laut Artikel 2425 Absatz 1 Buchstabe B) Nr. 9 des Zivilgesetzbuches, auch wenn unter verschiedenen Bezeichungen eingetragen, sowie die Kosten für koordinierte und kontinuierliche Zusammenarbeit.