1. Zweck des nach den Fixkosten laut Artikel 4 bemessenen Zuschusses ist die Unterstützung der Unternehmen, welche aufgrund des epidemiologischen Notstands infolge von COVID-19 für lange Zeit schließen mussten oder jedenfalls über den allgemeinen Lockdown hinaus einen signifikanten Umsatzrückgang verzeichnet haben und dadurch stark betroffen wurden.