1. Der Antrag wird auf dem vom Landesamt für Bau- und Kunstdenkmäler bereitgestellten Formular verfasst und muss vom Eigentümer oder vom gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter/von der gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreterin unterzeichnet sein.
2. Der Antrag muss auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Er kann während des gesamtes Jahres eingereicht werden.
3. Der Antrag an die Landesabteilung Denkmalpflege – Amt für Bau- und Kunstdenkmäler, Armando-Diaz-Str. 8, 39100 Bozen, kann folgendermaßen gestellt werden:
a) direkt beim Amt,
b) per Post; in diesem Fall ist der Poststempel maßgeblich,
c) über die zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it; in diesem Fall versehen mit qualifizierter elektronischer Signatur.
4. Wird der Antrag direkt beim Amt abgegeben oder auf dem Postweg gesendet, muss er mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro versehen sein. Bei Anträgen über die zertifizierte elektronische Post muss im Antrag die Nummer der digitalen Stempelmarke aufscheinen. Der/Die Antragstellende erklärt, diese Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren zu verwenden.
5. Die Anträge enthalten folgende Angaben:
a) die Daten der Genehmigung der Arbeiten durch das Landesamt für Bau- und Kunstdenkmäler,
b) die Angabe der für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Person,
c) die Erklärung über die Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer,
d) die Erklärung, dass die antragstellende Person gemäß Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) über die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten informiert wurde,
e) die Erklärung, dass die antragstellende Person von den im Strafgesetzbuch und in den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen Sanktionen im Falle unwahrer Erklärungen Kenntnis hat.
6. Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:
a) Finanzierungsplan,
b) Zeitplan für die Durchführung des Vorhabens; falls das Vorhaben sich über mehrere Jahre erstreckt, muss der Zeitplan das Datum des Beginns der Arbeiten und die vorgesehenen Kosten der einzelnen Jahre enthalten;
c) Kostenvoranschlag der ausführenden Handwerker und Restauratoren mit detaillierter Mengen und Materialangabe; bei Dächern und Drainagen sind die Quadratmeter bzw. Laufmeter anzugeben.
7. Bei Miteigentum genügt es, wenn einer der Eigentümer den Antrag stellt. Dieser muss jedoch ausdrücklich die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.
8. Die antragstellende Person muss im Antrag außerdem angeben, bei welchen anderen Landesämtern oder sonstigen Stellen ebenfalls ein Beitrag für dieselbe Arbeit beantragt wurde.