1. Die Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet. Die Bearbeitung umfasst die Überprüfung in formaler Hinsicht und die Überprüfung der Angemessenheit der Kostenvoranschläge.
2. Das Landesamt für Bau- und Kunstdenkmäler kann zusätzliche Unterlagen anfordern, die es für notwendig hält, und die Antragstellenden auffordern, den Antrag oder beigelegte Unterlagen zu vervollständigen oder zu berichtigen. Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt muss der Aufforderung Folge geleistet werden. Verstreicht die Frist ungeachtet, wird der Antrag archiviert.