1. Zulässig sind alle Ausgaben, die direkt mit der Durchführung des Projekts verbunden, unabdingbar und angemessen sind.
2. Vergütungen für Referate, Moderationen, Kursleitungen, Tutorials und Supervisionen bei Lehrgängen, Tagungen, Vorträgen und Bildungsveranstaltungen dürfen die von der Landesregierung festgesetzten Höchstsätze nicht überschreiten.
3. Die Ausgaben für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung werden im Rahmen der Beträge gemäß Außendienstregelung für das Landespersonal anerkannt.