1. Für die Durchführung der Projekte kann ein Beitrag im Ausmaß von 30 bis 70 Prozent der zugelassenen Ausgaben gewährt werden.
2. Der gewährte Beitrag darf nicht höher sein als der beantragte Beitrag.
3. Der für ein einzelnes Projekt gewährte Beitrag darf höchstens 40 Prozent der im entsprechenden Haushaltskapitel bereitgestellten Mittel betragen.
4. Reichen die bereitgestellten Mittel nicht aus, um die beantragten Beiträge aller Antragstellenden zu decken, werden diese für alle Antragstellenden mit gleichem Prozentsatz gekürzt.