1. Vor der Bewertung der eingereichten Beitragsanträge wird überprüft, ob die folgenden formellen Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Vollständigkeit des Antrags,
b) Vorhandensein aller im Artikel 7 angeführten Unterlagen.
2. Sind die Voraussetzungen laut Absatz 1 nicht erfüllt, ist der Antrag unzulässig.