1. Im Antrag auf Beitragsgewährung kann ein Vorschuss im Ausmaß von 50 Prozent des gewährten Beitrags beantragt werden, der von Amts wegen ausbezahlt wird.
2. Der Restbetrag wird nach Abschluss des Projekts und nach Überprüfung der entsprechenden Abrechnung ausgezahlt.