1. Die Begünstigten müssen das geförderte Projekt auf angemessene Weise (durch Einladungen, Plakate, in Zeitungen und anderen Medien) bekannt machen. Dabei muss jeweils darauf hingewiesen werden, dass das Projekt mit dem Beitrag der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen – Frauenbüro gefördert wurde. Das entsprechende Logo muss gut sichtbar sein, wobei das entsprechende Werbematerial dem Frauenbüro rechtzeitig vor dem Druck zur Überprüfung übermittelt werden muss.
2. Bei Unterlassung der Informationspflicht laut Absatz 1 kann der gewährte Beitrag von Amts wegen gekürzt werden.