1. Folgende Ausgaben sind nicht zulässig:
a) Personalkosten sowie Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, Telefon, Reinigung u.ä.), im Fall von Begünstigten, die über eigene Strukturen und eigenes Personal verfügen,
b) Spesen für Buffets,
c) sonstige Spesen für Lebensmittel und Verpflegungskosten, die nicht direkt mit dem Projekt in Verbindung stehen,
d) Bankspesen,
e) Passiv- und Verzugszinsen und Geldstrafen jeglicher Art,
f) Ausgaben für Veranstaltungen mit wohltätigem Zweck, Spenden und Schenkungen,
g) Kosten für den Ankauf von Gutscheinen, Geschenken und Preisen u.ä.,
h) Studienreisen,
i) absetzbare Mehrwertsteuer,
j) jede andere Ausgabe, die nicht ausreichend begründet oder belegt ist, nicht direkt mit dem Projekt zusammenhängt oder zu hoch angesetzt ist.