(1) Die Berufsschule vermittelt die schulische Bildung, bestehend aus beruflichem und allgemein bildendem Unterricht.
(2) Die Berufsschule hat folgenden Bildungsauftrag:
(3) Die Berufsschule arbeitet mit den Ausbildungsbetrieben zusammen. Sie informiert den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin, falls der Lehrling während des Unterrichts fehlt. 13)