(1) Der Ethikunterricht trägt zur Heranbildung von Bürgerinnen und Bürgern bei, die die in der Verfassung der Italienischen Republik verankerten Menschenrechte und Grundfreiheiten achten. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler befähigen, selbstständig zu reflektieren, Orientierung im Leben zu finden und sich an der Diskussion zu den Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens zu beteiligen. Ziel des Ethikunterrichts ist es, bei den Schülerinnen und Schülern einen respektvollen Umgang mit Mensch, Natur und Umwelt zu fördern und zu festigen, die Fähigkeit zu entwickeln, Verantwortung für die eigenen Entscheidungen und Handlungen sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen und sie darin zu bestärken, eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Unterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Aufarbeitung der eigenen Erfahrungen und fördert ihre Kritik- und Reflexionsfähigkeit.