Aufhebung von Bestimmungen im Gesundheitsbereich
(setzt folgende Bestimmungen außer Kraft:
D.P.L.A. Nr. 50/1973: Durchführungsbestimmungen zum Landesgesetz vom 4. Juni 1973, Nr. 16 betreffend die Vorschriften über die Aufgaben der Gemeindehebammen
D.P.L.A. Nr. 3/1974: Neueinteilung der Gemeinden der Provinz Bozen hinsichtlich der Anpassung der Dienstfahrtenzulage für Gemeindeärzte und Festlegung des Minimums der obgenannten Zulage
D.P.L.A. Nr. 10/1974: Neueinteilung der Gemeinden der Provinz Bozen hinsichtlich der Anpassung der Dienstfahrtenzulage für Gemeindetierärzte und Festlegung des Minimums der obgenannten Zulage
D.P.L.A. Nr. 33/1976: Vorgangsweise zur Feststellung der Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache bei Abschlußprüfungen über die Befähigung zur Ausübung der medizinischen Hilfsberufe)