....omissis....
folgende Steuersätze der Abgabe je Maßeinheit der abgelieferten Abfälle zu genehmigen:
a) 3.000 Lire pro m³ (1,5494 EURO) für Abfälle im Bereich Bergbau, Schürftätigkeit, Metallverarbeitung, Bauwesen und Steinverarbeitung;
b) 12 Lire pro kg (0,0062 EURO) für Sonderabfälle
c) 22 Lire pro kg (0,0114 EURO) für Hausabfälle und giftige und schädliche Abfälle;
d) 8 Lire pro kg (0,0041 EURO) für Reststoffe und Siebreste;
e) 6 Lire pro kg (0,0031 EURO) für Verbrennungsöfen ohne Energierückgewinnung;
Der gegenständliche Beschluß wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht;