DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 23. April 1998, Nr. 121) —
Verordnung über die Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zur Betriebs-Sanitätsdirektion und der Voraussetzungen und der Kriterien für den Zugang zur zweiten Leitungsebene für das Personal des Sanitätsstellenplanes des Landesgesundheitsdienstes
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