...omissis...
1. die beiliegenden „Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen für die Errichtung und Anpassung der Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs“ zu genehmigen, welche wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bilden;
2. Die beiliegenden Richtlinien gelten für Beitragsgesuche, die nach Inkrafttreten eingereicht oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet wurden.
3. Der Beschluss der Landesregierung Nr. 444 vom 21.06.2022, ist widerrufen.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.