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1. Die beigefügten Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen sind genehmigt. Diese Anlage bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Diese Regelung findet für die Aufnahmen des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Ober-schulen ab dem Schuljahr 2024/2025 Anwendung. Es wird angemerkt, dass die Ausgabe für das Personal der Schulen staatlicher Art im laufenden Finanzjahr bereits durch die Zweckbindung zu Beginn des Jahres im Sinne des Paragrafen 5 der Anlage 4.2 des Lgs.D.118/2011 gedeckt ist.
3. Der Sichtvermerk der Abteilung Personal beschränkt sich zuständigkeitshalber ausschließlich auf die Zweckbindung.
4. Der Beschluss vom 10 Mai 2022, Nr. 316 („Aufnahme des Lehrpersonals der Grund-, Mitte- und Oberschulen“) ist widerrufen.
5. Im Abs. 1 von Art. 2 des Beschlusses Nr. 10 vom 10. Jänner 2017 („Bestimmungen zum Berufsbildungs- und Probejahr der Lehrpersonen der Grund-, Mittel- und Oberschulen in Südtirol“ - abgeändert mit Beschluss Nr. 489 vom 13.06.2023) wird der Buchstabe d) gestrichen.
6. Im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, wird der vorliegende Beschluss im Amtsblatt der Region veröffentlicht, da die entsprechende Maßnahme bestimmte Personengruppen betrifft.