Beschluss vom 11. Juni 2024, Nr. 486
Genehmigung der Vereinbarung in Ausführung des Artikel 33/bis des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, in geltender Fassung, für die Umsetzung von Arbeiten in Eigenregie für Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften
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