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1. In den Rahmenrichtlinien des Landes für die ladinischen Grund- und Mittelschulen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 27. April 2009, Nr. 1182, wird im Teil B „Fachliche und fächerübergreifende Richtlinien“ nach dem Abschnitt „Katholische Religion“ der Abschnitt „Ethik“ laut beiliegender Anlage A eingefügt.
2. In den Rahmenrichtlinien des Landes für die Festlegung der Curricula in den ladinischen Gymnasien und Fachoberschulen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 13. Dezember 2010, Nr. 2042, sind im Teil B „Fachliche und fächerübergreifende Rahmenrichtlinien für Gymnasien und Fachoberschulen“ nach dem Abschnitt „Katholische Religion“ der Abschnitt „Ethik“ laut beiliegender Anlage B eingefügt.
3. Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 9 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 10. Februar 1983, Nr. 89, an das Ministerium für Unterricht für die Anhörung und zwecks Einholung des Gutachtens des Obersten Rates für den Öffentlichen Unterricht weitergeleitet.
4. Im Sinne von Artikel 9 des DPR Nr. 89/1983 wird der zuständige Landesrat als Vertreter des Landes bei der Behandlung dieses Gegenstandes im Obersten Rat für den Öffentlichen Unterricht namhaft gemacht; der Landesrat kann diese Aufgabe einer anderen Person übertragen.
5. Für die ladinischen Schulen der Berufsbildung sind für das alternative Bildungsangebot „Ethik“ die Rahmenrichtlinien laut beiliegender Anlage B genehmigt
Der vorliegende Beschluss wird nach Abschluss des Verfahrens laut Artikel 9 des DPR Nr. 89/1983 gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, im Amtsblatt der Region veröffentlicht, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.