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1. Die Richtlinien zu den „Maßnahmen zur Förderung von Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung (2024-2026)“ laut Anlage A, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, sind genehmigt.
2. Die Richtlinien laut Anlage A gelten rückwirkend für die ab 1. Jänner 2024 eingereichten und noch nicht abgeschlossenen Förderungsanträge.
3. Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1172 vom 29. Dezember 2023 ist widerrufen
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.