Die Stiftung, welche keine Gewinnabsichten verfolgt:
a) sorgt, gemäß den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, für die verwaltungstechnische Führung und für die kulturelle Aufwertung der Strukturen des Theaters und des Konzerthauses. Sie erhält die Einrichtungen in dem Zustand, um die künstlerisch-kulturellen Tätigkeiten zu optimalen Bedingungen durchführen zu können;
b) erbringt für die ansässigen Einrichtungen die technischen und administrativen Leistungen und kann diese auch zugunsten der anderen kulturellen Einrichtungen mit Beteiligung einer Mitgliedskörperschaft erbringen;
c) kann andere kulturelle Einrichtungen führen sowie Mietverträge oder sonstige Abkommen mit Körperschaften, Institutionen oder Privatpersonen abschließen, um Liegenschaften, die in deren Eigentum sind, für kulturelle Tätigkeiten benutzen zu können;
d) kann andere kulturelle, institutionelle oder wirtschaftliche Gastveranstaltungen aufnehmen, um der Stiftung weitere Einnahmen zu sichern;
e) Die Stiftung kann die Aus- und Weiterbildung entsprechend dem institutionellen Zweck fördern.