(1) Artikel 1 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, erhält folgende Fassung:
„1. Zur Umsetzung der Ziele des Gesetzes hält sich die Verwaltung bei ihrer Tätigkeit nach den Kriterien der Unparteilichkeit, der Effizienz, der Wirtschaftlichkeit, der Zügigkeit, der Öffentlichkeit, der Transparenz, sowie an die Grundsätzen des Rechts der Europäischen Union.“
(2) Nach Artikel 1 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, werden folgende Absätze 1/bis, 1/ter und 1/quater eingefügt:
„1/bis Die Beziehungen zwischen privaten Rechtssubjekten und der Verwaltung sind auf beiden Seiten von loyaler Zusammenarbeit, Redlichkeit und gutem Glauben geprägt.
1/ter Die Verwaltung erleichtert den Zugang zu den Verwaltungsverfahren insbesondere auch durch eine verständliche Sprache in den Verwaltungsakten.
1//quater Im Sinne der Effizienz und Transparenz der Verwaltungstätigkeit und zur Gewährleistung der digitalen Rechte der Bürger sowie der Unternehmen fördert die Verwaltung die Beteiligung am Verwaltungsverfahren und das Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen durch entsprechende Informations- und Kommunikationstechnologie; sie sorgt dafür, dass diese Technologie verwaltungsintern, verwaltungsübergreifend und für Beziehungen zu privaten Rechtssubjekten benutzt wird. Zu diesem Zweck plant und realisiert sie ihre digitale Plattform so, dass sie für alle Kategorien nutzerfreundlich, leicht zugänglich und verständlich ist.“
(3) In Artikel 1 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, werden im Vorspann nach den Wörtern „Absätzen 1“ die Wörter „, 1/quater“ und, im deutschen Text, nach den Wörtern „ergänzt werden können“ die Wörter „nach Benachrichtigung des Landtages,“ eingefügt sowie, im italienischen Text, am Ende des Vorspannes, die Wörter „, previa comunicazione al Consiglio provinciale“ hinzugefügt.
(4) Im Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe f) des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, werden die Wörter „wobei Konzessionen durch Ermächtigungen ersetzt werden können“ gestrichen.