Ausbildungsprogramm für First Responder.
Zulassungsbedingungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsorganisationen, Privatpersonen, Feuerwehren und Bergrettungsdienste, welche in vom Landesnotfalldienst berechtigten Stützpunkten stationiert sind.
Ausbildungsinhalte
• BLS-D und PBLS-D Zertifikate oder gleichgestellte von den internationalen Leitlinien anerkannte gültige Zertifikate;
• Organisation des Landesnotfalldienstes 118, Art der Rettungsmittel;
• Wund- und Verbandslehre;
• Basismaßnahmen der Traumaversorgung;
• Basismaßnahmen der häufigsten Notfälle.
Ausbildungsumfang
40 Stunden
Zulassungskriterien zur Prüfung
Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 90% bezogen auf die gesamte Ausbildung.
Gültige AED Anwenderberechtigung oder gleichgestelltes von den internationalen Leitlinien anerkanntes gültiges Zertifikat.
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, davon eine Ausbildnerin oder ein Ausbildner der Organisation, eine Ärztin oder Arzt oder eine Krankenpflegerin oder ein Krankenpfleger des Landesnotfalldienstes und eine Expertin oder ein Experte aus dem notfallmedizinischen Bereich.
Rezertifizierung und Weiterbildung
First Responder müssen alle 2 Jahre die AED Rezertifizierung durchführen und eine bereichsspezifische jährliche 8-stündige Pflichtfortbildung besuchen.
Übergangsbestimmungen
Die von der Landesnotrufzentrale vor dem 01.01.2016 berechtigten First Responder, müssen innerhalb 31.12.2016 eine Eigenerklärung über die AED Anwenderberechtigung und die bereichsspezifische 8-stündige zweijährliche Pflichtfortbildung dem Aus- und Weiterbildungszentrum für Notfallmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb übermitteln.