Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 24. Juli 2001, Nr. 30.
Im Sinne des Art. 4 Absatz 1 des D.LH. vom 26. Oktober 2009, Nr. 48, ist dieses Dekret „mit Ausnahme der Artikel mit organisatorischen und buchhalterischen Inhalten aufgehoben“.
(1) Die horizontal gegliederten Bietergemeinschaften, welche die Voraussetzungen gemäß Artikel 20 nicht erfüllen, werden zum Vergabeverfahren für Aufträge unter dem EU-Schwellenwert zugelassen, sofern sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:
Art. 24 wurde ersetzt durch Art. 10 des D.LH. vom 25. Juli 2003, Nr. 29.