1. Die vollständigen Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.
2. Das zuständige Amt kann zusätzliche Unterlagen anfordern, die es für notwendig hält, und die Antragsteller auffordern, den Antrag oder beigelegte Unterlagen zu vervollständigen oder zu berichtigen. Anträge, die nicht fristgerecht vervollständigt werden, werden von Amts wegen archiviert.
3. Die Gewährung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags erfolgt mit Dekret des Direktors/der Direktorin der Landesabteilung Wirtschaft.