1. Um die ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Investitionen zu prüfen, führt das zuständige Amt Stichprobenkontrollen an mindestens 8 Prozent der geförderten Investitionen durch und kontrolliert zusätzlich in allen Fällen, in denen es dies für zweckmäßig erachtet.
2. Die Auswahl der zu prüfenden Investitionen erfolgt durch das Los auf der Grundlage der Liste aller im Bezugsjahr ausgezahlten Beiträge.
3. Bei den Kontrollen wird überprüft, ob die Begünstigten falsche Dokumente oder Erklärungen vorgelegt haben oder solche, die unwahre Angaben enthalten, oder ob sie es unterlassen haben, vorgeschriebene Informationen zu liefern. Zudem wird damit überprüft, ob die Investitionen jenen Zwecken dienen, für welche der Beitrag gewährt wurde.
4. Das zuständige Amt leitet das Kontrollverfahren ein, indem es den Begünstigten die Fristen mitteilt, innerhalb welcher sie kontrolliert werden. Diese Fristen dürfen sechs Monate ab der Mitteilung nicht überschreiten. In der Mitteilung werden die Begünstigten aufgefordert, die für die Kontrollen erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Falls notwendig, kann die Überprüfung auch anhand einer Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt werden.
5. Unbeschadet der einschlägigen Rechtsvorschriften über die unrechtmäßige Inanspruchnahme wirtschaftlicher Begünstigungen hat der festgestellte Verstoß gegen Artikel 9 den Widerruf des Beitrags und die Pflicht zur Rückzahlung des entsprechenden Betrags zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab Auszahlungsdatum zur Folge. Das gesamte Kontrollverfahren samt Verhängung eventueller Sanktionen muss innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen sein.
6. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen laut Artikel 9 Absätze 3 und 4 und Artikel 4 Absätze 3, 4 und 5 bewirkt den Widerruf des Beitrags im Verhältnis zum Zeitraum, der bis zum Ablauf der vorgesehenen Frist verbleibt.
7. Die festgestellte Übertretung der Bestimmungen laut Artikel 9 Absätze 1 und 2 bewirkt den Widerruf des gesamten Beitrags.
8. Auf begründeten Antrag kann die Landesregierung bei durch Unfall, Brand oder Diebstahl verursachten Schäden am geförderten Gut auf den Widerruf des Beitrags verzichten.