1. Förderfähig ist der Ankauf, auch mittels Leasing, von fabrikneuen Fahrzeugen zur Personenbeförderung der Fahrzeugklasse M1, Schadstoffklasse 6d-temp oder höher, sowie von fabrikneuen, reinen Batterieelektrofahrzeugen, Batterieelektro-kraftfahrzeuge mit Range Extender oder H2-Brennstoffzellenkraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Fahrzeugklasse M1.
2. Der Erwerb der Fahrzeuge laut Absatz 1 setzt voraus, dass das förderfähige Neufahrzeug ein Fahrzeug mit einer niedrigeren Emissionsklasse als 6d-temp, auf welche die Lizenz bzw. Ermächtigung laut Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe c) ausgestellt wurde, ersetzt. Diese Auflage ist nicht erforderlich bei Neuaustellung einer Lizenz bzw. Ermächtigung.
3. Bei Investitionen mittels Leasing muss das Gut bei Vertragsende vom Begünstigten erworben werden.
4. Es sind nur Investitionen förderfähig, die im Rahmen der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit getätigt werden und sich direkt auf diese auswirken.