1. Es kann ein Antrag pro Unternehmen eingereicht werden. Der Antrag kann für mehrere Fahrzeuge gestellt werden. Die Anzahl der angesuchten Fahrzeuge darf nicht die Anzahl der Lizenzen/Ermächtigungen laut Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe c) übersteigen. Die Anträge müssen auf dem eigens bereitgestellten Vordruck im PDF-Format durch eine einzige PEC-Mitteilung an die zertifizierte E-Mail-Adresse des zuständigen Landesamtes und unter Einhaltung der Modalitäten gemäß geltenden Rechtsvorschriften übermittelt werden.
2. Auf dem Antrag müssen die Nummer und das Datum der Stempelmarke aufscheinen. Der/Die Antragstellende erklärt, die genannte Stempelmarke ausschließlich für dieses Verwaltungsverfahren zu verwenden. Ohne Unterschrift ist der Antrag ungültig.
3. Die Anträge müssen vor Durchführung der zu fördernden Investition eingereicht werden, andernfalls werden sie ausgeschlossen. Die Investition gilt als durchgeführt, wenn die Akonto- und Endrechnungen ausgestellt und die Leasingverträge abgeschlossen sind.
4. Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2022 beziehen. Die Investition gilt auf das Jahr 2022 bezogen, falls zumindest die Bestellung innerhalb 31.12.2022 aufgegeben wurde.
5. Die Anträge enthalten folgende Angaben:
a) Name und Größe des Unternehmens,
b) Tätigkeit des Unternehmens,
c) geplante Investitionen,
d) Fahrzeug und Lizenz/Ermächtigung laut Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe c), welches mit Neufahrzeug gemäß Artikel 4, Absatz 2 ersetzt wird oder neue Lizenz/Ermächtigung.
6. Dem Antrag müssen die Kostenvoranschläge für die geplanten Investitionen beigelegt werden.
7. Sämtliche Unterlagen müssen im PDF-Format dem Antrag angehängt werden.