Das Vermögen der Stiftung besteht aus:
• dem Stiftungsfonds, der sich aus Kapitalbeiträgen und aus beweglichen und unbeweglichen Gütern der Gründungsmitglieder und der neuen Mitglieder zusammensetzt;
• beweglichen und unbeweglichen Gütern, die von der Stiftung mit den eigenen verfügbaren Mitteln erworben werden;
• eventuellen Spenden, Schenkungen, Vermächtnissen, Hinterlassenschaften oder Ähnlichem, die von Seiten Dritter der Stiftung vermacht werden.