Das Statut kann im Rahmen des Stiftungszweckes mit Mehrheitsbeschluss durch den Verwaltungsrat geändert werden, nachdem ein positives Gutachten von Seiten der Gründungsmitglieder eingeholt wurde.
Das Gutachten der Gründungsmitglieder muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Änderungsvorschläge an den Präsidenten der Stiftung überstellt werden. Das Gutachten gilt als positiv, sofern die Gründungsmitglieder keine Antwort innerhalb dieser Frist leisten.