1. Besuche können unter Einhaltung der allgemein auf Landesebene geltenden Sicherheitsvorgaben stattfinden.
2. Die Besucherregelung, auch jene in den Stöcken/Zimmern, wird von der Direktion in Absprache mit dem Arzt/der Ärztin festgelegt und allen Interessierten zur Kenntnis gebracht. Die Regelung ist unter Einhaltung der Empfehlungen der Taskforce und unter Berücksichtigung eventueller Auswirkungen, auch psychologischer Natur, auf die Heimbewohner/Heimbewohnerinnen festzulegen.